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   VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 15.60   

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VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 15.60 (https://dejure.org/2015,45681)
VG Würzburg, Entscheidung vom 30.06.2015 - W 1 K 15.60 (https://dejure.org/2015,45681)
VG Würzburg, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - W 1 K 15.60 (https://dejure.org/2015,45681)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 13.11.2014 - 3 CS 14.1864

    Steuerinspektoranwärter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf;

    Auszug aus VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 15.60
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 13. November 2014 (Az.: 3 CS 14.1864) als unbegründet zurück.

    Teilweise wird darüber hinaus aus Gründen der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht eine ausdrückliche Belehrung des betroffenen Beamten über sein Recht, die Beteiligung der Personalvertretung zu beantragen, für erforderlich gehalten (BayVGH, B. v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris; Ballerstedt/Schleicher/Faber, a. a. O., Rn. 130; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl/Baßlsperger, Beamtenrecht in Bayern, Art. 56 BayPG, Rn. 79, 80).

    Dies geht aus der Niederschrift des Personalgesprächs hervor, die eine öffentliche Urkunde im Sinne von § 418 Abs. 1 ZPO darstellt und damit den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen begründet (Schoch/Schneider/Bier/Rodisile, § 98 VwGO, Rn. 206; dahin tendierend auch BayVGH, B. v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris).

    Insoweit nimmt das Gericht zunächst auf seine Ausführungen im Beschluss vom 31. Juli 2014 im Sofortverfahren (Az.: W 1 S 14.592) Bezug, mit dem der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs abgelehnt wurde, sowie auf den diesen Beschluss bestätigenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, B. v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris), dem sich die Kammer anschließt.

    Es führt auch nicht zur Rechtswidrigkeit der Ermessensentscheidung, dass die weiteren Sachverhalte, die der Beklagte angeführt hat, zwischen den Beteiligten streitig sind und vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 13. November 2014 im Beschwerdeverfahren (Az.: 3 CS 14.1864) kritisch gewürdigt wurden.

  • VG Würzburg, 31.07.2014 - W 1 S 14.592

    Steuerinspektoranwärter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf;

    Auszug aus VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 15.60
    Der Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs wurde mit Beschluss des Gerichts vom 31. Juli 2014 als unbegründet abgelehnt (Az.: W 1 S 14.592).

    Insoweit nimmt das Gericht zunächst auf seine Ausführungen im Beschluss vom 31. Juli 2014 im Sofortverfahren (Az.: W 1 S 14.592) Bezug, mit dem der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs abgelehnt wurde, sowie auf den diesen Beschluss bestätigenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, B. v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris), dem sich die Kammer anschließt.

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86

    Entlassung eine Beamten auf Probe - Unterbliebene Personalrats-Mitwirkung -

    Auszug aus VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 15.60
    Da der Kläger seinen dahingehenden Antrag erst am 22. Mai 2014, mithin nach der Bekanntgabe der Entlassungsverfügung durch persönliche Aushändigung am 24. April 2014 und damit verspätet gestellt hat, löst dieser keine Beteiligungspflicht mehr aus (BVerwG, U. v. 23.2.1989 - 2 C 76/86 - juris; Ballerstedt/Schleicher/Faber, Art. 76 BayPVG, Rn. 130a).

    Das Bundesverwaltungsgericht (U. v. 24.11.1983 - 2 C 27/82 - Rn. 18; U. v. 23.2.1989 - 2 C 76/86 - juris, Rn. 14) lässt es demgegenüber ausreichen, dass für den Beamten aufgrund der Umstände und der Erklärungen des Dienstherrn klar erkennbar ist, dass er die Entscheidung über sein Antragsrecht nunmehr zu treffen hat.

  • BVerwG, 07.09.1990 - 2 B 8.90
    Auszug aus VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 15.60
    Die Entlassung eines Beamten auf Widerruf nach § 23 Abs. 4 Satz 1 BeamtStG setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einen sachlichen Grund voraus (BVerwG, B. v. 7.9.1980 - 2 B 8/90 - juris, Rn. 5 m. w. N.; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl/Baßlsperger, § 23 BeamtStG, Rn. 194).

    Derartige Eignungsmängel müssen nicht positiv festgestellt werden; es genügen vielmehr bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche Eignung für sein Amt besitzt (BVerwG, B. v. 7.9.1990 - 2 B 8/90 - juris; U. v. 9.6.1981 - 2 C 24/79; BVerwGE 62, 267).

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 15.60
    Derartige Eignungsmängel müssen nicht positiv festgestellt werden; es genügen vielmehr bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche Eignung für sein Amt besitzt (BVerwG, B. v. 7.9.1990 - 2 B 8/90 - juris; U. v. 9.6.1981 - 2 C 24/79; BVerwGE 62, 267).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

    Auszug aus VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 15.60
    Während eine Heilung einer unterbliebenen Belehrung im Widerspruchsverfahren überwiegend für möglich gehalten wird, dürfte eine Heilung durch Nachholen der Belehrung im Klageverfahren nicht mehr möglich sein, weil die Willensbildung des Beklagten mit Erlass des Widerspruchsbescheides bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, U. v. 24.11.1983 - 2 C 9/82 - juris, Rn. 14; U. v. 1.12.1983 - 2 C 59/81 - juris, Rn. 18; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl/Baßlsperger, a. a. O., Rn. 81).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 15.60
    Während eine Heilung einer unterbliebenen Belehrung im Widerspruchsverfahren überwiegend für möglich gehalten wird, dürfte eine Heilung durch Nachholen der Belehrung im Klageverfahren nicht mehr möglich sein, weil die Willensbildung des Beklagten mit Erlass des Widerspruchsbescheides bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, U. v. 24.11.1983 - 2 C 9/82 - juris, Rn. 14; U. v. 1.12.1983 - 2 C 59/81 - juris, Rn. 18; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl/Baßlsperger, a. a. O., Rn. 81).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 15.60
    Derartige Eignungsmängel müssen nicht positiv festgestellt werden; es genügen vielmehr bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche Eignung für sein Amt besitzt (BVerwG, B. v. 7.9.1990 - 2 B 8/90 - juris; U. v. 9.6.1981 - 2 C 24/79; BVerwGE 62, 267).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82

    Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige

    Auszug aus VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 15.60
    Das Bundesverwaltungsgericht (U. v. 24.11.1983 - 2 C 27/82 - Rn. 18; U. v. 23.2.1989 - 2 C 76/86 - juris, Rn. 14) lässt es demgegenüber ausreichen, dass für den Beamten aufgrund der Umstände und der Erklärungen des Dienstherrn klar erkennbar ist, dass er die Entscheidung über sein Antragsrecht nunmehr zu treffen hat.
  • VG München, 06.07.2004 - M 5 K 03.3884
    Auszug aus VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 15.60
    Der Dienstherr verfügt insoweit über einen Beurteilungsspielraum, als die Einschätzung der persönlichen und charakterlichen Eignung ein personenbezogenes Werturteil voraussetzt (VG München, U. v. 6.7.2004 - M 5 K 03.3884 - Rn. 19).
  • VGH Bayern, 13.03.2020 - 3 ZB 18.65

    Billigkeitsentscheidung bei der Rückforderung von Anwärterbezügen im Fall

    1.1 Der Kläger wurde rechtskräftig mit Ablauf des 30. Juni 2014 aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund fehlender persönlicher und charakterlicher Eignung entlassen (VG Würzburg, U.v. 30.6.2015 - W 1 K 15.60 - juris).

    Der Kläger verhinderte durch sein Verhalten, seine wiederholte Unpünktlichkeit, Unzuverlässigkeit und offensichtliche Interessenlosigkeit bis hin zur Leistungsverweigerung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vorbereitungsdienstes (VG Würzburg, U.v. 30.6.2015 - W 1 K 15.60 - juris Rn. 27).

  • VG Bayreuth, 24.02.2020 - B 5 S 19.1216

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, fachtheoretische und

    Der Dienstherr verfügt insoweit über einen Beurteilungsspielraum, als gerade die Einschätzung der persönlichen und charakterlichen Eignung ein personenbezogenes Werturteil voraussetzt (vgl. VG München, U.v. 6.7.2004 - M 5 K 03.3884 - juris Rn. 19; VG Würzburg, U.v. 30.6.2015 - W 1 K 15.60 - juris Rn. 25).

    Ein Auszubildender, der seine Ausbildung ausgesprochen minimalistisch betreibt, und dadurch Leistungsdefizite verursacht, zeigt über den fachlichen Leistungsmangel hinaus auch mangelnde persönliche, charakterliche Eignung (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris Rn. 22; VG Würzburg, U.v. 30.6.2015 - W 1 K 15.60 - juris Rn. 28).

  • VG Bayreuth, 13.01.2022 - B 5 S 21.1214

    Entlassung einer Beamtin auf Widerruf im Vorbereitungsdienst wegen ungenügender

    Ein Auszubildender, der seine Ausbildung ausgesprochen minimalistisch betreibt und dadurch Leistungsdefizite verursacht, zeigt über den fachlichen Leistungsmangel hinaus auch mangelnde persönliche, charakterliche Eignung (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris Rn. 22; VG Würzburg, U.v. 30.6.2015 - W 1 K 15.60 - juris Rn. 28).
  • VG Augsburg, 11.02.2015 - Au 1 S 15.61

    Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Hiergegen ließ der Antragsteller durch seinen Bevollmächtigten am 15. Januar 2015 Klage erheben, über welche noch nicht entschieden ist (Au 1 K 15.60).

    Andererseits ist Gegenstand des Antrags die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 15. Januar 2015 (Au 1 K 15.60) gegen die Zwangsgeldandrohungen im Bescheid vom 15. Dezember 2014, welche als Maßnahme der Zwangsvollstreckung kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i.V.m. Art. 21a VwZVG) sofort vollziehbar sind.

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